Freibrief für Rehbockabschuss im Winter?

Liebe Mitglieder,

mit Schreiben vom 11. Februar 2013 hat Staatsminister Brunner, Bayerischer Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, verfügt, dass ab dem kommenden Jagdjahr 2013/2014 ein fahrlässiger Abschuss von Rehböcken bei allen Jagdarten in der Zeit vom 16. Oktober bis 15. Januar in der Regel nicht mehr als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden soll.

Die Vertreter der Fraktion „Wald vor Wild“ sehen sich bestätigt, andere sind eher skeptisch. Was man davon halten soll, sei jedem selbst überlassen, eines steht aber fest:

Will man die Jagd verantwortungsvoll und waidgerecht ausüben, bleibt ein genaues Ansprechen von Rehwild in den Wintermonaten unerlässlich! Ein Freibrief, Rehböcke auch im Winter unter Feuer zu nehmen, ist diese Ministerialverfügung nicht!