Deutsches Reviersystem unter Beschuss II

Liebe Mitglieder,

das Landratsamt MSP hat zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26.06.2012 (Verhältnis von Grundstückseigentum und Jagdausübungsrecht, siehe unten Deutsches Reviersystem unter Beschuss I) mit einem Schreiben vom 13.09.2012 an alle Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaften Stellung genommen.

Die Kernaussage lautet: Das Urteil verändert die Rechtslage in Deutschland nicht unmittelbar. Der EGMR hat keine Verwerfungskompetenz im Hinblick auf nationale Vorschriften. Bis zu einer Änderung des deutschen Jagdgesetzes gelten die aktuellen Vorschriften fort. Solange die Rechtslage kein Ausscheiden aus der Jagdgenossenschaft zulässt, kann keine Umsetzung des Urteils im Verwaltungsvollzug stattfinden.

Sollten Anträge auf Ausscheiden aus der Jagdgenossenschaft bzw. Befriedeterklärungen eingehen, bittet das Landratsamt um Zusendung und Information der Jagdpächter.

Ansprechpartner:
Landratsamt Main-Spessart
Herr Werner Ühlein
Bodelschwinghstraße 83
97753 Karlstadt
werner.uehlein(at(Lramsp.de