Deutsches Reviersystem unter Beschuss I

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem 26.06.2012 verkündeten Urteil entschieden, dass im Fall eines Grundstückseigentümers und Jagdgegners aus Rheinland-Pfalz die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt werde.

Im (rechtskräftigen) Urteil der Großen Kammer im Verfahren Herrmann gegen Deutschland (Beschwerdenummer 9300/07) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Menschenrechtskonvention (EMRK) fest. Das Verfahren betraf die Beschwerde eines Grundstückseigentümers darüber, dass er die Jagd auf seinem Land dulden muss, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehne. Der Gerichtshof befand insbesondere, dass diese Verpflichtung Grundstücksbesitzern in Deutschland, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung auferlege. Damit folgte der Gerichtshof seinen Schlussfolgerungen in zwei früheren Urteilen, die das Jagdrecht in Frankreich und Luxemburg betrafen. Der Beschwerdeführer war in Deutschland in allen Instanzen – bis hin zum Bundesverfassungsgericht – unterlegen. Daraufhin hat er Beschwerde zum EGMR erhoben. Am 20. Januar 2011 hatte der Gerichtshof bereits entschieden, dass kein Verstoß gegen die Grundrechte vorlag. Dies hat die Große Kammer nunmehr anders gesehen.

Sie entschied, dass mit der gesetzlichen Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft das Grundrecht auf Schutz des Eigentums verletzt werde. Der Gerichtshof hat aber das Reviersystem mit der Hegeverpflichtung und dem Prinzip der flächendeckenden Bejagung nicht grundsätzlich für unvereinbar mit der Menschenrechtskonvention erklärt.

Eine Beseitigung des bewährten Reviersystems hätte fatale Folgen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd. Sie würde die Bemühungen der Jäger um eine nachhaltige Hege zerstören. Die Beseitigung  des Reviersystems fordert der EGMR aber gerade nicht. Die Regierung von Bund und Ländern ist nun aufgefordert, das Urteil genau zu analysieren und die Auswirkungen auszuloten.