Afrikanische Schweinepest

Afrikanische Schweinepest in Polen und Litauen

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In Polen und Litauen wurden bei einzelnen Wildschweinen Fälle der Afrikanischen Schweinepest nachgewiesen.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fieberhafte, hoch ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine) mit seuchenhaftem Verlauf, hoher Krankheitshäufigkeit (Morbidität) und hoher Sterblichkeit (Mortalität). Verursacht wird die Erkrankung durch ein Virus (Virus der Afrikanischen Schweinepest, ASPV). Sie kann klinisch nicht von der klassischen Schweinepest unterschieden werden.
Für den Menschen und andere Haustierarten ist nach Angaben des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit  die Klassische Schweinepest nicht gefährlich. Selbst der Verzehr infizierten Schweinefleisches birgt kein gesundheitliches Risiko! (www.tierseucheninfo.niedersachsen.de)
In Deutschland ist die ASP eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird nach der „Verordnung zum Schutz gegen die (klassische) Schweinepest und Afrikanische Schweinepest“ (Schweinepest-VO) bekämpft.

Alle damit verbundenen Bekämpfungs- und Tilgungsmaßnahmen beruhen auf klassischen Seuchenbekämpfungsmethoden,
einschließlich Überwachung, frühes Erkennen der Erkrankung, epidemiologische Untersuchung, Rückverfolgung der Schweine und Keulung befallener Betriebe. Diese Maßnahmen werden mit strengen Quarantäne- und Biosicherheitsmaßnahmen in Hausschweinebetrieben und der Kontrolle der Verbringung von Tieren kombiniert. Impfungen gegen die ASP sind nach § 2 der Schweinepest-VO verboten.

Maßnahmen in Bayern:
Am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wird derzeit ein Konzept für Bayern entwickelt, das zwei Säulen der ASP-Seuchenprävention umfasst:

1. Verstärkte Untersuchung von Wildschweinen, insbesondere im Osten Bayerns entlang der tschechischen Grenze (virologische Untersuchung von Blutproben krank erlegter oder verendeter Wildschweine);

2. Verstärkte Überwachung von Freilandhaltungen von Hausschweinen in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung (Biosicherheitsmaßnahmen, Verhinderung des Kontakts Haus- und Wildschwein).

Die genannten Maßnahmen werden zeitnah ab Anfang März 2014 umgesetzt.